Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 03.2023
1. Geltungsbereich
Wir kaufen und verkaufen nur Waren und Dienstleistungen gem. unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Übergabe der Ware oder Erbringung der Dienstleistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen, die mit unseren Bedingungen nicht im Einklang stehen, werden zurückgewiesen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Angebote, Abschlüsse, Lieferzeit
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Sonstige Angaben, die von uns über die Ware oder Dienstleistung gemacht werden, sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und verstehen sich ausschließlich der Transportdauer. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie unsererseits nach Auftragseingang nicht ausdrücklich bestätigt
worden sind. Stückgenaue Lieferung gem. Auftrag. Mehr-oder Minderlieferung bis zu 10% sind zulässig. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.
3. Abnahme der Dienstleistung
Zur Abnahme wird dem Kunden ein Ausdruck in digitaler Form per E-mail zugesendet. Der Kunde hat per E-mail sein Einverständnis sowie die Freigabe des Ausdrucks zu erklären. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Materialvorbehalte
Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
6. Gewährleistung
Wir handeln die Ware durch, deswegen sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Wird ein Mangel angezeigt, wird dieser nach den ausdrücklichen Vorgaben des Käufers einmal kostenfrei nachgebessert. Wird die Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
7. Sachmängel
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Der Lieferungsempfänger hat Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Lieferungsempfängers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Lieferungsempfänger kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Lieferungsempfänger ersetzt zu verlangen. Wir behalten uns vor Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Lieferungsempfänger vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Lieferungsempfänger oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Lieferungsempfängers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Lieferungsempfängers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Lieferungsempfängers gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Lieferungsempfänger mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Lieferungsempfängers gegen den Lieferanten gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 7 (Sonstige
Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Lieferungsempfängers gegen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
8. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Lieferungsempfängers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lieferungsempfängers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständiger Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns ab.
Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich über den Vorgang benachrichtigen.
10. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Für den Fall des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Wir mahnen nicht und im Falle eines Zahlungsverzuges ziehen wir sofort einen Anwalt hinzu, um unsere Forderungen geltend zu machen. Alle dafür anfallenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unseren Forderungen an Dritte (z.B. Creditreform) abzutreten, wenn ein Zahlungsverzug vorliegt. Ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von, brutto 400,00 €, wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswerts fällig. Neukunden beliefern wir grundsätzlich nur per Vorkasse. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag um Skonti, Boni oder sonstige Abzüge zu mindern. Zahlungsspesen wie z.B. Bankspesen oder Nachnahmegebühren hat der Kunde zu tragen. Wir behalten uns das Recht vor Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern.
11. Layoutpauschale
In der Layoutpauschale von 65,00 € netto ist das Setzen des Textes und der Bilder und das Anpassen der Daten an das Format inbegriffen. Alle Texte und Bilder sind fertig zu liefern. Texte werden nicht auf Rechtschreibung oder Grammatik Korrektur gelesen. Bilder werden auf die benötigte Größe hochgerechnet. In der Layoutpauschale ist keine Bearbeitung der Bilder enthalten.
12. Bildrechte, Bildlizenzen, Bildrecherche.
Der Preis für die Bildlizenzen ergibt sich je nach Gebühr der Bildagentur. Für die Bildrecherche berechnen wir 30 € pro Auftrag.
13. Arbeitsstunden
Arbeitsstunden werden bei Grafikarbeiten nach Aufwand berechnet. Sie fallen an, sobald unsererseits ein Layoutvorschlag/Druckvorlage erstellt wird. Wird für den Kunden nur ein Layout/Druckvorlage erstellt so gilt ein Stundensatz von 65,00 €.
14. Gewerbliche Schutzrechte, Copyright
Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders für die durch uns eingebundenen Fotos, Bilder, Grafiken, Markenlogos und Texte, hier kurz „Medien“ genannt. Hierfür haftet immer der Käufer, da wir nur ausführend handeln. Durch Aufpreis kann die Zusicherung der Herkunft und ein Copyright der Medien erworben werden, mit welchem garantiert wird, das keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.